⚖️ Recht & Steuer

Tarifvertrag Gebäudereinigung

Branchen-Mindestlohn und Arbeitsbedingungen – allgemeinverbindlich für alle Reinigungs-Beschäftigten.

Definition

Der Tarifvertrag der Gebäudereinigung ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der Reinigungs­branche in Deutschland gilt – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied im Innungs­verband ist. Er definiert Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Lohnzuschläge für Nacht- und Wochenend­arbeit und Eingruppierung in Lohngruppen je nach Tätigkeitsfeld. Aktuell sind zwei Mindestlöhne relevant: Lohngruppe 1 (Innen­reinigung – sog. Innendienst) liegt 2026 bei 14,25 € pro Stunde brutto; Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung – sog. Außendienst) bei 17,65 €. Die Allgemein­verbindlichkeit bedeutet: ein Reinigungsanbieter, der sein Personal unter diesem Tariflohn bezahlt, riskiert Nachzahlungs­forderungen und Strafverfahren. Dies ist auch der Grund, warum Stundensätze unter 22 € pro Stunde im Auftraggeber-Bereich praktisch nicht seriös darstellbar sind – darin müssen schließlich Mindestlohn, Sozialversicherung, Verwaltungs­aufwand und Gewinn enthalten sein.

Auf einen Blick

  • Lohngruppe 1: 14,25 € (Innendienst) – Stand 2026
  • Lohngruppe 6: 17,65 € (Glas/Fassade)
  • Allgemeinverbindlich – gilt für alle, nicht nur Verbandsmitglieder

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