Tarifvertrag Gebäudereinigung
Branchen-Mindestlohn und Arbeitsbedingungen – allgemeinverbindlich für alle Reinigungs-Beschäftigten.
Definition
Der Tarifvertrag der Gebäudereinigung ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der Reinigungsbranche in Deutschland gilt – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied im Innungsverband ist. Er definiert Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Lohnzuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit und Eingruppierung in Lohngruppen je nach Tätigkeitsfeld. Aktuell sind zwei Mindestlöhne relevant: Lohngruppe 1 (Innenreinigung – sog. Innendienst) liegt 2026 bei 14,25 € pro Stunde brutto; Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung – sog. Außendienst) bei 17,65 €. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet: ein Reinigungsanbieter, der sein Personal unter diesem Tariflohn bezahlt, riskiert Nachzahlungsforderungen und Strafverfahren. Dies ist auch der Grund, warum Stundensätze unter 22 € pro Stunde im Auftraggeber-Bereich praktisch nicht seriös darstellbar sind – darin müssen schließlich Mindestlohn, Sozialversicherung, Verwaltungsaufwand und Gewinn enthalten sein.
Auf einen Blick
- →Lohngruppe 1: 14,25 € (Innendienst) – Stand 2026
- →Lohngruppe 6: 17,65 € (Glas/Fassade)
- →Allgemeinverbindlich – gilt für alle, nicht nur Verbandsmitglieder
Verwandte Begriffe
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