Haushaltsnahe Dienstleistung
Steuerlich begünstigte Dienstleistungen im Privathaushalt – 20 % Ermäßigung, max. 4.000 €/Jahr.
Definition
Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist nach § 35a EStG eine Tätigkeit, die normalerweise von Mitgliedern eines Privathaushalts erledigt würde, aber an einen externen Dienstleister vergeben wird – darunter Reinigungsarbeiten, Fensterreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung im Mietverhältnis, Hausmeisterdienste. Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bei einer typischen monatlichen Reinigungskraft mit 600 € Kosten ergibt das eine Steuerersparnis von 1.440 € jährlich. Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung (nicht bar), Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten, und der Dienstleister muss ein angemeldetes Gewerbe sein. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Der Steuerabzug erfolgt direkt im Steuerbescheid, nicht als Werbungskosten – das macht ihn auch für Geringverdiener interessant. Reinigungsvergleich-Partner stellen ihre Rechnungen so aus, dass die Aufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten klar ersichtlich ist.
Auf einen Blick
- →20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld
- →Maximal 4.000 € pro Jahr
- →Bezahlung muss per Überweisung erfolgen
Verwandte Begriffe
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