⚖️ Recht & Steuer

Haushaltsnahe Dienstleistung

Steuerlich begünstigte Dienstleistungen im Privathaushalt – 20 % Ermäßigung, max. 4.000 €/Jahr.

Definition

Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist nach § 35a EStG eine Tätigkeit, die normalerweise von Mitgliedern eines Privathaushalts erledigt würde, aber an einen externen Dienstleister vergeben wird – darunter Reinigungs­arbeiten, Fenster­reinigung, Gartenpflege, Treppenhaus­reinigung im Mietverhältnis, Hausmeister­dienste. Privatpersonen können 20 % der Arbeits­kosten direkt von ihrer Steuer­schuld abziehen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bei einer typischen monatlichen Reinigungs­kraft mit 600 € Kosten ergibt das eine Steuer­ersparnis von 1.440 € jährlich. Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung (nicht bar), Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Material­kosten, und der Dienstleister muss ein angemeldetes Gewerbe sein. Material­kosten sind nicht abzugs­fähig. Der Steuerabzug erfolgt direkt im Steuer­bescheid, nicht als Werbungskosten – das macht ihn auch für Geringverdiener interessant. Reinigungs­vergleich-Partner stellen ihre Rechnungen so aus, dass die Aufteilung zwischen Arbeits- und Material­kosten klar ersichtlich ist.

Auf einen Blick

  • 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld
  • Maximal 4.000 € pro Jahr
  • Bezahlung muss per Überweisung erfolgen

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