Treppenhausreinigung
Regelmäßige Reinigung gemeinschaftlicher Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und WEGs.
Definition
Treppenhausreinigung umfasst die Reinigung aller gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Mehrfamilienhauses: Treppenstufen, Geländer, Handläufe, Briefkasten-Anlagen, Eingangstüren, Aufzüge und Kellergänge. In Deutschland ist die Treppenhausreinigung grundsätzlich Vermietersache und wird über die Nebenkosten umgelegt. Sie kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – ein Modell, das früher unter dem Begriff Kehrwoche verbreitet war und heute besonders in süddeutschen Mehrfamilienhäusern noch praktiziert wird. Die Frequenz beträgt typisch ein- bis zweimal pro Woche; die Kosten liegen 2026 bei 50–120 € pro Monat für ein typisches Mehrparteienhaus mit 6–10 Wohneinheiten. Hausverwaltungen bevorzugen zunehmend professionelle Reinigungsfirmen gegenüber dem Mieter-Rotations-Modell, weil Streit um nicht-eingehaltene Reinigungspläne eine der häufigsten Konfliktquellen in WEGs ist. Eine professionelle Reinigung dokumentiert ihre Einsätze digital, was bei Streitigkeiten als Nachweis dient.
Auf einen Blick
- →Preis 2026: 50–120 € pro Monat (6–10 WE)
- →Frequenz: 1–2× pro Woche typisch
- →Vermietersache, kann per Mietvertrag übertragen werden
Verwandte Begriffe
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