⚖️ Recht & Steuer

Kehrwoche

Süddeutsche Tradition der mietergeführten Treppenhausreinigung im Wochenrhythmus.

Definition

Die Kehrwoche ist eine vor allem in Baden-Württemberg, Bayern und der Schweiz verbreitete Tradition, bei der die Mieter eines Mehrfamilienhauses sich wochenweise mit der Reinigung des gemeinschaftlich genutzten Treppenhauses und der angrenzenden Außenflächen abwechseln. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird per Mietvertrag oder Hausordnung als Mieter­pflicht festgeschrieben – mit oft minutiösen Vorgaben (welche Flächen, welche Reinigungsmittel, welche Abstände). In den vergangenen Jahrzehnten hat die Kehrwoche an Bedeutung verloren: Hausverwaltungen beauftragen zunehmend professionelle Reinigungsfirmen, weil Mieter-Konflikte um nicht-eingehaltene Reinigungs­pläne eine der häufigsten Streit­quellen in WEGs und Mietverhältnissen sind. Wo die Kehrwoche noch praktiziert wird, gilt: ein Mieter darf die Aufgabe nicht einseitig kündigen, kann sie aber im Krankheitsfall an einen Vertreter abgeben oder gegen Aufpreis an die Reinigungsfirma der Hausverwaltung übertragen lassen.

Auf einen Blick

  • Per Mietvertrag, nicht per Gesetz vorgeschrieben
  • Verbreitet in BW, BY, Schweiz – im Norden selten
  • Streitanfällig – professionelle Reinigung wird häufiger

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